Traunstein/Laufen (dpa) - Im ersten Verfahren wurde er vergangenes Jahr wegen Mordes verurteilt, jetzt ist er ein freier Mann: Der Angeklagte im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus dem oberbayerischen Aschau ist freigesprochen worden. Am Ende fordert selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch - ...

Kommentare

(29) Nightwash · 26. November um 10:21
wenn nicht mal geklärt ist ob es überhaupt ein Verbrechen gab - ergo ist eben ein Freispruch im Revisons/Berufungsverfahren schon relevant wodurch der Freispruch nun zustande kam würde ich sagen
(28) Nightwash · 26. November um 10:20
@24 richtig aber ich denke wenn jemand zu Unrecht verurteil wurde weil jemand anders ein geständnis gemacht hat ist das eine andere Art Freispruch als ein ach der ist nur frei weil sie es nicht nachweisen konnten - und eben auch wenn jemand unschuldig im Knast war ist es sicher ein Unterschied warum das beim ersten Verfahren quasi kein Freispruch war - ja warum eigentlich nicht was genau war beim ersten Verfahren den dann anders (nur die Zeugen) dürftig daraufhin jemand zu verurteilen - wenn nic
(27) tastenkoenig · 26. November um 10:16
Eben. "Freispruch 1. oder 2. Klasse" ist eigentlich nur eine Rezeption der Öffentlichkeit. Rechtlich gibt es das nicht.
(26) oells · 26. November um 10:11
@24 Freispruch ist Freispruch, das Gericht muss nicht die Unschuld des Angeklagten beweisen, sondern seine potentielle Schuld. Gelingt das nicht, ist er freizusprechen ("in dubio pro reo").
(25) thrasea · 26. November um 10:08
@24 «Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte muss laut der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. "Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt", sagte Will an den Angeklagten gewandt und kämpfte mit den Tränen. "Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen." Im Zuschauersaal brandete Applaus auf.» <link> Das meiste steht übrigens auch hier in der Meldung, nur die Haftentschädigung fehlt.
(24) Nightwash · 26. November um 10:07
@22 Doch und zwar meiner Meinung anch gravierend für eventuelle Schadenersatzansprüche des zu Unrecht Einsitzenden - war er unschuldig oder konnte m,an es nur nicht nachweisen denke mir das das schon Monitär einen Unterschied macht
(23) Nightwash · 26. November um 10:05
@21 wobei ich auch nicht sagen kann ob ich vor 3 wochen um 20.03 zuhause beim Einkaufen oder so war grob ja aber ansonsten bekomme ich nach 2 Wochen meinen kompletten tagesablauf nimmer zam stell dir die Frage mal nach 3 Monaten vor
(22) thrasea · 26. November um 10:04
@18 Aus der Berichterstattung von LTO: «Richterin Will äußerte Verständnis dafür, dass das Ergebnis des Prozesses, der die Frage, wie Hanna zu Tode kam, nicht klären konnte, "unbefriedigend" sei. Für den Freispruch des hier Angeklagten sei die Frage, ob es ein Unfall war oder doch ein Dritter Verantwortung trägt, nicht mehr von Relevanz. Will sprach der Familie der Studentin "tiefstes Mitgefühl" aus.» Eine Unterscheidung zwischen Freispruch 1. und 2. Klasse macht hier m. E. keinen Sinn mehr.
(21) steffleu · 26. November um 10:02
@20 ) aber es ist immernoch glaubwürdiger, wenn man sagt, ich war allein zu hause, als: ich kann mich nicht erinnern
(20) Nightwash · 26. November um 09:56
@19 ja wobei ich mir immer denke von 100 Leuten haben wohl 80 kein wasserfestes (je nach Uhrzeit) Alibi also ist ein fehlendes Alibi mMn null aussagekräftig
(19) steffleu · 26. November um 09:54
@16 ) alibi ist so eine sache, wenn dir ein freund oder jemand aus der familie eins gibt, ist das auch eine wackelige angelegenheit
(18) Nightwash · 26. November um 09:52
@17 gerade das klingt aber nach wir haben nichts um Ihre Schuld zu beweisen also 2te Klasse nicht nach es ist Video aufgetaucht in dem man das Mädchen ohne Einwirkung dritter in den Fluss stürzen sieht also Freispruch wegen erwiesener Unschuld - ich meine ich denke das es juristisch genau so formuliert sein wird auch wenn es sich anders darstellt da gebe ich dir Recht
(17) tastenkoenig · 26. November um 09:49
"«Keine Spuren», sagt Richterin Will. «Es gibt keine Mordwaffe» und «keinen einzigen überzeugungskräftigen Indizienbeweis»." Das ganze hat der Richterin die Tränen in die Augen getrieben. Für mich ist das erstklassig genug.
(16) Nightwash · 26. November um 09:38
Intressant wäre ob es ein Freispruch 1 Klasse ist oder nicht. So wie sich das ganze darstellt ist es vllt. nur einer 2 Klasse keine Schuld nachweisbar nicht Unschuld definitiv nachgewiesen. Deswegen am besten immer ein Alibi haben niemals alleine zuhause im Bett liegen haste schon verkackt^^ Demnächst laufen wir alle mit Bodycams rum um beweisen zu können was passiert ist ^^
(15) steffleu · 26. November um 09:38
@14 ) ja, auf jeden fall sollte man dem nachgehen, vor allem bei mord und vergewaltigung
(14) Nightwash · 26. November um 09:34
irgendwann das Recht haben soll/muss ein Leben vor ständiger Angst wieder vor Gericht zu stehen weil den Staatsanwalt gerade langweilig ist ^^ zu führen allerdings finde ich das wenn wirklich gravierende Beweise auftauchen sollte das eine Erneute Strafverfolgung zumindestens in Einzelfällen zulassen - gerade bei Kapitalverbrechen.
(13) Nightwash · 26. November um 09:32
@12 tatsächlich gilt auch bei uns einmal freigsprochen - keine neue Anklage wegem dem selben Verbrechen (Revision oder Berufung ausgeschlossen da sie das noch aktuelle Verfahren betreffen) also sprich selbst wenn der Täter ein Geständnis ablegt und alle Tatmnittel der Polizei vor die Tür legt ist der Freispruch zu diesem Zeitpunkt rechtsgültig kann die Polizei sich damit die Zimmer dekorieren mehr aber auch nicht. Auf der einen Seite finde ich schon das ein Freigesprochener irgendwann natürlich
(12) steffleu · 25. November um 19:53
@11 ) wenn ich tatsächlich falsch liege, dann okay. wenn du mit deinem fachwissen recht hast, akzeptiere ich das, ich muss es aber nicht gut finden, dami meine ich nicht deine meinung
(11) thrasea · 25. November um 19:34
@10 Tatsächlich nicht. Aus der Pressemitteilung des BVerfG zum von @9 erwähnten Urteil: "Das in Art. 103 Abs. 3 GG statuierte Mehrfachverfolgungsverbot verbietet dem Gesetzgeber die Regelung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zum Nachteil des Freigesprochenen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel. Es trifft eine Vorrangentscheidung zugunsten der Rechtssicherheit gegenüber der materialen Gerechtigkeit." Neue Beweismittel führen also *nicht* zu einem neuen Verfahren.
(10) steffleu · 25. November um 19:26
@9 ) grundsäzlich richtig, aber wenn neue beweise auftauchen, ist dieses ne bis in idem hinfällig, anders als in den usa mit ihrem jepardy (hab ich besimmt falsch geschrieben)
(9) tastenkoenig · 25. November um 19:09
@7 : In dieser Sache wird er nicht nochmal vor Gericht landen. Es gilt der Grundsatz "Ne bis in idem", "nicht zweimal in derselben Sache". Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 31.10.2023 klargestellt, dass eine erneute Anklage nach einem Freispruch aufgrund neuer Beweislage nicht zulässig ist.
(8) Sonnenwende · 25. November um 18:55
@7 Nun, die Schuld des Angeklagten wurde nie bewiesen - genau das hat ja zur Revidierung des Urteils und den Freispruch geführt. Insofern stelle ich mir die Frage, wie du zu deiner Beurteilung meiner Argumentation kommst, die genau auf dem aufbaut, was du hier als Beleg für deine Sichtweise anführst, schuldig ist, wessen Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Dies hat die Richterin im ursprünglichen Verfahren ignoriert. Ist es etwa so, dass du selber nicht frei von Vorurteilen bist? Projektion?
(7) steffleu · 25. November um 18:47
@1 ) deine darstellung klingt nicht voruerteilsfrei. als aussenstehender sollte man auch die gpflogenheiten im deutschen rechtssystem beachten, unschuldig, bis die schuld bewiesen ist. falls sich irgendwann erweist, dass er doch schuldig ist, wird er erneut vor gericht gestellt.
(6) Urxl · 25. November um 13:53
Die Rosenheim-Cops haben Fehler gemacht? Das wird im ZDF aber Tag für Tag anders dargestellt.
(5) oells · 25. November um 13:53
Das Herz hätte gerne einen verurteilten Täter, das würde es für Hannas Eltern wahrscheinlicher einfacher machen, das Geschehen zu verarbeiten. Aber der Verstand sagt: es spricht praktisch alles für einen Unfall und nichts für einen Täter. Daher kann und darf es keinen Schuldspruch geben.
(4) Sonnenwende · 25. November um 13:46
@3 Und was hat das jetzt damit zu tun, dass ein Mensch unschuldig verurteilt wurde weil lt zwei(!) unabhängigen Gutachten eine Studentin wahrscheinlich stark betrunken in einen reißenden Bach gestürzt ist?
(3) Pinklady_67 · 25. November um 13:27
es sollte auch gegen Männer keine Gewalt eingesetzt werden.
(2) Pinklady_67 · 25. November um 13:27
Heute ist weltweit der Tag der weißen Schleife. Es geht um Gewalt gegen Frauen. Im Radio kam eine Statistik wieviele Frauen durch ihren Partner oder nahe Angehörige getötet wurden. Denkmäler werden heute vehüllt um darauf aufmerksam zu machen. Auf Klamm gibt es keine Nachricht dazu. Angeklagt werden DENKMUSTER als Mitfaktor. Und dass bei den Ermittlungen viele Fehler passiert sind, lässt mich da auch in die Richtung denken. Um mich zu verstehen: ich bin gegen jede Form von Gewalt und
(1) Sonnenwende · 25. November um 12:21
Damit wird ein Urteil korrigiert, dass von Vorurteilen und Befangenheit der urteilenden Richterin nur so strotzte. Und es ist den Angehörigen und einer aufwendigen Recherche und Berichterstattung von »Die Zeit« und anderen regionalen Medien zu verdanken, dass der junge Mann nun auch gerichtlich als unschuldig anerkannt ist.
 
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