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Nun, die Schuld des Angeklagten wurde nie bewiesen - genau das hat ja zur Revidierung des Urteils und den Freispruch geführt. Insofern stelle ich mir die Frage, wie du zu deiner Beurteilung meiner Argumentation kommst, die genau auf dem aufbaut, was du hier als Beleg für deine Sichtweise anführst, schuldig ist, wessen Schuld zweifelsfrei bewiesen ist. Dies hat die Richterin im ursprünglichen Verfahren ignoriert. Ist es etwa so, dass du selber nicht frei von Vorurteilen bist? Projektion?