München - Auch 40 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl überschreiten Wildschweine in mehreren Bundesländern die Grenzwerte für radioaktives Cäsium-137 und dürfen deshalb nicht in den Handel gelangen. Laut Zahlen des Bundesverwaltungsamtes wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.927 erlegte […] mehr

Kommentare

5Sonnenwende18. April um 16:50
@3 @4 hat das zwar alles richtig beschrieben, verantwortlich für Tschernobyl war letztendlich die Sowjetunion, es ist hier aber gar nicht relevant. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit im Falle der Wildschweine ist das Hoheitsgebiet, auf dem die Tiere gefangen bzw. erlegt wurden und das war in dem Fall Deutschland. Wären die Tiere nicht strahlenbelastet gewesen wäre das Fleisch ja auch durch deutsche Händler/Firmen vermarktet worden.
4thrasea18. April um 15:59
@3 Die Ukraine gab es zum Zeitpunkt des Unglücks nicht als Staat, dann kann sie also auch nicht der Verursacher gewesen sein. Abgesehen davon gibt es keine Regressansprüche – eine ausführliche Bewertung der Rechtsgrundlagen hat ein Völkerrechtler 1986 für den Spiegel notiert, heute noch nachzulesen im Archiv: <link>
3Joey18. April um 15:49
Warum entschädigt das Bundesverwaltungsamt für verstrahlte Wildschweine und nicht die Ukraine als Verursacher?
2jub-jub18. April um 15:03
"Fast 3000 verstrahlte Wildschweine identifiziert und getötet" "Laut Zahlen des Bundesverwaltungsamtes wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.927 erlegte Wildschweine wegen überhöhter Strahlenbelastung "vernichtet"," die Überschrift der dts stimmt nicht. Unter den erlegten Wildschweinen wurden die verstrahlten vernichtet. Die Wildscheine wurden aber nicht gezielt wegen der Strahlung erlegt.
1pullauge18. April um 14:59
die armen Schweine