Berlin (dpa) - Über eine Härtefallregelung ist seit der Aussetzung des Familiennachzugs für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten noch niemand nach Deutschland gekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke) hervor, […] mehr

Kommentare

4Pontius27. Oktober 2025
@2 Es geht um Frau und Kinder? Soll man die auf die gefährliche Flucht mitnehmen - unter anderem das tote Kind Alan Kurdi am Strand vergessen? PS: Wie passen dann Kommentare wie <link> dazu???
3thrasea26. Oktober 2025
@2 Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten, um die es in diesem Artikel geht, ist beschränkt auf die "Kernfamilie" – also Ehepartner / eingetragener Lebenspartner und minderjährige Kinder. Dazu kommt eine lange Liste von Ausnahmen, bei denen Familiennachzug gar nicht möglich ist (bzw. war vor der Aussetzung): <link> Also nix Oma und Opa...
2steffleu26. Oktober 2025
ich bin generell gegen familiennachzug. sollen sie doch dahin gehen, wo sie herkommen, wenn sie oma und opa wiedersehen wollen
1Pontius26. Oktober 2025
Hach wer hätte das den ahnen können... - Hätte das doch nur jemand beim Treffen der Entscheidung vorhergesehen und sie deswegen kritisiert.