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Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten, um die es in diesem Artikel geht, ist beschränkt auf die "Kernfamilie" – also Ehepartner / eingetragener Lebenspartner und minderjährige Kinder. Dazu kommt eine lange Liste von Ausnahmen, bei denen Familiennachzug gar nicht möglich ist (bzw. war vor der Aussetzung):
<link> Also nix Oma und Opa...