Ansbach (dpa) - Der Familien-Mörder von Gunzenhausen muss lebenslang hinter Gitter. Die erste große Strafkammer im Landgericht Ansbach sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine drei Kinder und deren Mutter vergangenen Juni im mittelfränkischen Gunzenhausen ermordet hat. Zudem stellte das ...

Kommentare

(9) k499429 · 15. Mai 2019
War ja klar, primitiv und Minderbemittelt.
(8) k293295 · 15. Mai 2019
@7: Und jetzt gehst du mir weiterhin am Allerwertesten vorbei.
(7) k499429 · 15. Mai 2019
LL bedeutet 15 J danach wird geprüft, LL mit BsdS bedeutet nach 20 J wird geprüft, sind Therapien gemacht worden, Tat aufgearbeitet und der Haftverlauf gut sein können sie gehen. LL in den Staaten ist tatsächlich LL aber nicht in Deutschland, nun geh wo anders klugscheissen Lord. Ach ja von wegen feige, hab dich mit minus gevotet. Und jetzt ?
(6) k499429 · 15. Mai 2019
@Lord nö tut es nicht !!! Und im übrigen geht es hier um die Opfer. Und nochwas selbst die Bestimmungen zur SV wurden geändert.
(5) k293295 · 15. Mai 2019
@4: Lebensläglich heißt in Deutschland lebenslänglich. Die Strafe KANN nach frühestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Es gibt da jemanden, der seit 57 Jahren im Knast sitzt: <link>
(4) k499429 · 15. Mai 2019
Für immer ...... Gibts in Deutschland nicht, aber Hauptsache Mal dummes Kommentar abgegeben, sicher ganz im Sinne der Opfer.
(3) k10786 · 15. Mai 2019
Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden. Für immer.
(2) tastenkoenig · 15. Mai 2019
das empfinde ich anders
(1) hhe · 15. Mai 2019
der ist ja schon bestraft genug damit das er weiter Lebt
 
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