Düsseldorf, 20.08.2025 (lifePR) - Wer bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen sein Einkommen nicht korrekt angibt, riskiert die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zahlungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten klargestellt, dass für Jobcenter in bestimmten […] mehr

Kommentare

1DerTiger20. August 2025
Es geht hier darum, dass man blind was unterschrieben hat, das wer anders ausgefüllt hat. Und was Beweislastumkehr bedeutet, dürfte hier auch nicht allzu klar sein. Aber Hauptsache mal was berichtet, ohne Sinn...