Rostock (dpa) - Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung der Angeklagten Freispruch beantragt. Die 30-Jährige dürfe nicht deshalb verurteilt werden, weil ein Verdacht im Laufe des langen Verfahrens vertrauter geworden sei, weil die Anklage […] mehr

Kommentare

7sattaFreitag um 21:36
Der Verteidiger macht hier seinen Job, ob er das selbst glaubt oder nicht spielt keine Rolle. Bei einem reinen Indizienprozess kann er da natürlich hier und da Zweifel säen, möglicherweise werden sich nach dem Urteil auch weitere Gerichtsinstanzen mit dem Fall beschäftigen müssen.
6nadine2113Freitag um 18:56
Ich denke eher, dass der Verteidiger noch mehr Honorar herausschlagen will. Glaubwürdig sind seine Argumente jedenfalls nicht.
5Calinostro30. Oktober um 11:34
@4 Das kann ich mir auch nicht vorstellen, gehört wohl zur Verteidigungsstrategie.
4aladin2530. Oktober um 11:17
Freispruch? Das glaubt der doch selber nicht.
3tastenkoenig30. Oktober um 11:05
Zum Glück gibt es Profis, die die Beweislage würdigen werden.
2Waschi30. Oktober um 10:57
Ja genau, ständig neue Puzzleteile die auf einmal nicht mehr passen. Wer hat denn da ständig die Puzzleteile gestreut? Wohl die Angeklagte mit ihren widersprüchlichen Aussagen. Ab in den Knast für immer.
1Kastanie30. Oktober um 10:45
Hatten die Anwälte nicht letztens noch gesagt, dass sie der Beschuldigten Gina H. mitgeteilt hätten, dass es auf eine Verurteilung hinauslaufen wird? Und jetzt Antrag auf Freispruch?! Bei den erdrückenden Indizien? Da fehlen mir die Worte.