München (dpa) - Mit Entschuldigungen und Teilgeständnissen hat der Mordprozess im Fall Dominik Brunner begonnen. Beide Angeklagten bestritten am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I jede Tötungsabsicht: Der Manager sei es gewesen, der den ersten Faustschlag setzte. Daraufhin ...

Kommentare

(10) Ylion · 13. Juli 2010
jo, wenn der nen blakout hat muss ja irgendwas mit seiner psyche nicht in ordnung sein! also zu den 15 jahren haft am besten nochmal 10 jahre in ner geschlossenen sicherheitsverwahrung, vielleicht kann er sich dann wieder dran erinnern
(9) eisefr · 13. Juli 2010
Der eine kann sich nicht mehr erinnern ?? Ich würd die weg sperren... je länger je besser. Dann hätten sie Zeit zu überlegen ! Asoziales Gesindel !
(8) watchi · 13. Juli 2010
Na klar, Brunner hat zuerst geschlagen und es war "überzogene" Notwehr!!!! Deswegen Freispruch !! Tote können nicht mehr aussagen, deswegen sind sie immer schuld!! Vielleicht hatte Brunner auch aus "Selbstmordabsichten" so gehandelt und die zwei zu seinen Gehilfen gemacht !! Einfach nur lächerlich die Scheiße, die die Täter und Anwälte von sich geben !! Das Urteil wird dementsprechend dünn ausfallen !!
(7) Julaila · 13. Juli 2010
Ich warte immer noch auf die Mitleidstour ala sie-hatten-doch-so-ne-schwere-Kindheit...
(6) helpless · 13. Juli 2010
Ich frage mich immer wenn das Interessiert. Im Prinzip geht es doch nur darum ob Sie es waren oder nicht. Wenn Sie es nicht waren... freilassen. Wenn Sie es waren muss der Rest der Bevölkerung vor Ihnen geschützt werden und entsprechend der schwere der Tat, halt dauerhaft.
(5) Die_Mama · 13. Juli 2010
Wie ich schon zu anderen News geschrieben habe. Am Ende kommt raus das der Herr Brunner der Täter ist und die Schläger- und Erpressertruppe die armen unschuldigen Opfer.
(4) esKa · 13. Juli 2010
@3 du meinst wohl mit niederen beweggründen ;) ;D
(3) Muebarekking · 13. Juli 2010
@2 Totschlag mit niedrigen Beweggründen ist Mord. ;) @4 Ne, ist schon richtig.
(2) kroeni · 13. Juli 2010
hmmm...ich hätte ehr die anklage auf Todschlag mit niederen beweggründen gesetzt und natürlich noch Erpressung, das gibt auch noch mal eine Freiheitsstrafe. Es sind schliesslich 2 Verschiedene Taten. Die gegen Brunner und die andere gegen die Kinder.
(1) aboehm · 13. Juli 2010
laecherlich. hat sich aber anscheinend herumgesprochen, wie man in der deutschen justiz mit milde rechnen kann. wenn diesem abschaum fuer jede luege vor gericht ein finger oder zeh abfallen wuerde, dann waere es schlecht bestellt um diesen moerder...
 
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