
Düsseldorf, 04.06.2025 (lifePR) - Sofern ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht ist, kann schon ein erster Verstoß die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, bei dem eine Auflagendauer von zwölf Monaten
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