Heutzutage zählt es ja schon als Fahrerflucht wenn man bei nem Parkrempler nen Zettel am Auto hinterlässt. Aber gerade in Parkhäusern von Einkaufszentren, Bahnhöfen, Flughäfen etc., wie lange soll man denn da im Ernstfall warten bzw. wie will man nachweisen wie lange man gewartet hat? Ich seh das so wie @
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. Bei Personenschaden gibts eh keine Diskussion.