(lifepr) Berlin, 20.08.2014 - Der Fahrer eines Leichtkraftrades ist nicht verpflichtet, Protektorenschutzkleidung zu tragen. Dies geht aus einem aktuelen Urteil des Landgerichts Heidelberg (LG) (Az.: 2 O 203/13). Im zugrundeliegenden Fall kollidierte ein Rollerfahrer mit einem VW Polo, der ihm die ...