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5 Nein, nur solange, wie eine akute Übertragungsgefahr im Alltag besteht. Mir geht es primär um das Bewusstsein der Leute - wenn jmd. keine Maske tragen will, soll er das tun. Nur muss er mit dem Hausrecht und dem Ordnungsrecht der Städte und Gemeinden rechnen und die Folgen tragen. Ich sehe Parallelen zu HIV und Kondomgebrauch - kann man machen, muss man nicht. Für die Folgen haftet stets der Verursacher - Gerichte haben hier schon Urteile gegen Infizierte gesprochen, die andere infizierten.