
Hamburg (dts) - Ein gezielter russischer Angriff auf ein ukrainisches Atomkraftwerk wäre nach Einschätzung des Hamburger Völkerrechtlers Markus Kotzur als Kriegsverbrechen einzustufen. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) lege fest, welche Handlungen Kriegsverbrechen seien, sagte
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