Berlin (dts) - Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich gegen ein Paritätsgesetz ausgesprochen, welches Parteien verpflichten soll, genauso viele Frauen wie Männer auf ihre Wahllisten zu setzen. "Ich halte diese Bevormundung nicht für demokratisch", sagte Lübbe-Wolff ...

Kommentare

(3) killer666 · 21. Oktober 2020
@2 dann müßte aber eine Benachteiligung nachgewiesen werden. Alleine nur an den Anteilen kann man das wohl kaum Fest machen. Und eine Starre Regelung hilft da niemend. Dann müßte auch jeder Beruf überprüft werden ob da je die Hälfte w und m ist. Und dann stellt sich die Frage: was ist mit "divers"?
(2) thrasea · 21. Oktober 2020
Was ist denn mit Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes?
(1) k486130 · 21. Oktober 2020
da hat die gute Frau Recht - ich kann das eh' nicht nachvollziehen
 
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