Karlsruhe (dts) - Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof sieht rechtliche Schwierigkeiten bei der von der SPD geplanten Wiedereinführung einer Vermögensteuer. "Eine Vermögensteuer kann grundsätzlich erhoben werden. Sie ist aber nur dann verfassungskonform, wenn die Bewertung des […] mehr

Kommentare

1217August26. August 2019
selbstverständlich; der Durchschnitt steigt dadurch ja auch. Der "Tarif auf Rädern" ist bereits Gesetz ab...
11Chris198626. August 2019
@10 Inflation spielt in diesem Fall keine Rolle weil wir Durchschnittseinkommen zu Grenzeinkommen ins Verhältnis setzen. Grundsätzlich müssten die Steuergrenzbeträge alle jedes Jahr um die Inflation steigen um immer die gleiche Kaufkraft zu besteuern und die heimliche Steuererhöhung durch Inflation zu verhindern.
1017August26. August 2019
das enstpräche inflationsbereinigt ca. € 12.500,00!?
9Chris198626. August 2019
@8 Der Progressionsbauch ist gerade in den letzten Jahren enorm gestiegen und wir sind nicht mehr weit davon entfernt, dass ein Durchschnittseinkommen den Spitzensteuersatz zahlen muss. Vor 50 Jahren hingegen musste man noch das ~15 fache verdienen um den Spitzensteuersatz zu erreichen. Das wären, nach heutigen Maßstäben >50.000€/Monat. Ging früher alles mit niedrigerer MWSt, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer... eigentlich fast alle Steuern waren niedriger oder teilweise nicht vorhanden.
817August26. August 2019
stimmt ja auch (prozentual). Den Progressensbauch, auf den Du wohl anspiels, gab es damals auch schon. Die Grundfreibeträge, Kinderfreibeträge usw. usf. sind aufgrund von Verfassungsentscheiden überproportienal gestiegen.
7Chris198626. August 2019
@5 Mein Problem ist deine Aussage in @1 in der du, durch den Vergleich des Spitzensteuersatzes implizierst, dass unter Kohl deutlich mehr Steuern auf "hohe" Einkommen gezahlt wurden als heute.
617August26. August 2019
Oder der SPD, die vor der Wahl sagte; "eine Erhöhung der USt auf 18% kommt mit uns nicht in Frage". Sie blieb ihrer Aussag treu. die USt stiel nach der Wahl auf 19%
517August26. August 2019
Da die Steuerlast deutlich über 50% lag, wurde die VermSt (u.a.) ausgesetzt, weil sie gegen die "Neuerfindung": Halbteilungsgrundsatz verstieß. Wo ist Dein Problem; die Steuerlast der Reichen war unter Kohl sehr vile höher als heute. Das bestreuitet doch niemand ernsthaft. Oder folgts Du der FDP, die selbst ausführt, den Soli Zu von 3,75% auf 5% verringert (!!) zu haben?
4Chris198626. August 2019
@3 Das hat jetzt genau was mit deinem Spitzensteuersatzvergleich von Kohl zu heute zu tun?
317August26. August 2019
Hast wohl vergessen, dass es im Wesentlichen um den "Halbteilungsgrundatz" ging (neben dem Vollzugsdeffizit und der Bewertungung). OTTO-Normal-Verbraucher zahlt(e) keine VermSt
2Chris198626. August 2019
@1 Unter Kohl musste der Spitzensteuersatz aber nicht schon beim 1,3fachen des Durchschnittseinkommen bezahlt werden (Stand 2017). Den Zusammenhang vergisst man schnell, wenn man nicht versteht wie die Steuer aufs Einkommen gerechnet wird. Und heute sind es ebenfalls 42% + Soli bzw. 45% + Soli.
117August26. August 2019
Das einzige tatsächliche Problem erkannt (BewG). Leider ein politisches Ansinnen von vor-vorgestern (unter Kohl betrug der Spietzensteuersatz 52 % + Soli Zu, heute 42%)