Bonn - Der frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung. "Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert", sagte er der FAZ. "Daraus ...

Kommentare

(2) tastenkoenig · 16. März um 16:12
Der Topf für die Infrastruktur ist allerdings endlich und auf 10 Jahre verteilt auch nicht soo üppig wie es zunächst klingt.
(1) tchipmunk · 16. März um 15:04
So wirds kommen, es wird alles mögliche als "Verteidigung" und "nationale Sicherheit" deklariert werden, und wenns dort nicht rein passt, dann dient es der "Infrastruktur".
 
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