
Bonn - Der frühere Bundesverfassungsrichter und Bonner Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio sieht in der geplanten Verfassungsänderung zur Klimaneutralität keine neue Staatszielbestimmung. "Das ist eine finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert", sagte er der FAZ. "Daraus ...