Wiesbaden - Die verfassungsrechtliche Verankerung der Klimaneutralität bis 2045 begründet nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kein einklagbares Staatsziel. Der neue Verfassungsartikel bedeute "keine neue und umfassende Verrechtlichung der […] mehr

Kommentare

3Pontius18. März 2025
@2 da es ja nur in Verbindung mit den Geldern des Sondervermögens drin steht, ist dessen Wirkung stark begrenzt.
2Net-player18. März 2025
Kann man so sehen, fraglich wird am Ende sein, wie es die aktiven Richter dann einschätzen werden, wenn die ersten Klagen kommen.
1Polarlichter18. März 2025
Durchaus vertretbarer Standpunkt.