Berlin (dts) - Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Betriebe gefordert, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden. Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde […] mehr

Kommentare

5Anathas24. Januar 2021
" ... werde ihnen vom Staat "ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt", sagte Papier. Also ich würde es viel lustiger finden, wenn im Reichstag (in Berlin) ein Geldverteilungssimulator aufgestellt werden würde:D Die ~bedürftigen~ Unternehmer könnten Münzen einwerfen und so vielleicht, wenn sie Glück haben, Gutscheine/neu gedruckte Euros gewinnen - vive la RfA
4Troll24. Januar 2021
@1 Eine Entschädigung kann ja nur in dem Maße erfolgen, wie auch ein Schaden ursächlich auf die Entschädigungsanspruchsgrundla ge zurückzuführen ist. Also wenn ein Hotel- oder Gastgewerbe schon vor der Pandemie nur geringen Umsatz gemacht hat, kann es auch nur eine geringe Entschädigung geben. Aber vermutlich sind das dann auch Betriebe, die eh schon am Limit gelaufen sind und somit nachvollziehbar ist, daß die die Entschädigung am dringendsten brauchen.
3satta24. Januar 2021
Die Entschädigungen bezahlen ja am Ende die, die trotz der Pandemie weiterhin tätig sind und Steuern zahlen. Andererseits kann sich der Staat im Moment überaus günstig refinanzieren. Es ist trotzdem eine Illusion, jeden coronabedingten Einnahmeausfall durch den Staat auszugleichen.
2KonsulW24. Januar 2021
Jetzt rufen erstmal alle nach Entschädigungen und wer soll es alles bezahlen. Das kann nicht gut gehen.
1Sonnenwende24. Januar 2021
Gut das es mal einer sagt - hoffentlich rufen jetzt nicht wieder Hoteliers und Restaurantbesitzer, die vor Corona schon keine guten Umsätze machten, am lautesten...