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Eine Entschädigung kann ja nur in dem Maße erfolgen, wie auch ein Schaden ursächlich auf die Entschädigungsanspruchsgrundla ge zurückzuführen ist. Also wenn ein Hotel- oder Gastgewerbe schon vor der Pandemie nur geringen Umsatz gemacht hat, kann es auch nur eine geringe Entschädigung geben. Aber vermutlich sind das dann auch Betriebe, die eh schon am Limit gelaufen sind und somit nachvollziehbar ist, daß die die Entschädigung am dringendsten brauchen.