Düsseldorf (dpa) - Der ehemalige Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat, Abu Walaa, klagt gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik. Nach dpa-Informationen ist die Verhandlung für den 11. Juni vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf angesetzt (Az. 27 K 7349/23). Abu Walaa war zu […] mehr

Kommentare

7tastenkoenig26. Mai 2025
Nun, es geht ja auch um ganz erhebliche Einschränkungen. Insofern sollten die Hürden hoch sein. Sie ähneln denen beim Parteienverbot, nur eben auf persönlicher Ebene.
6Calinostro26. Mai 2025
@3 Das liegt m.E. fast ausschließlich an den hohen, schier unüberwindbaren, Hürden des Art. 18 GG. In der derzeitigen Lage sollte man diese Hürden niedriger setzen.
5Pontius26. Mai 2025
Und trotzdem hat er in einer Demokratie die Chance und saß Recht, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen.
4Wolfman26. Mai 2025
Was für ein ehrloser Wurm.
3tastenkoenig26. Mai 2025
"In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge gestellt wurden." (Wikipedia)
2Kalbacher26. Mai 2025
Solchen Leuten sollte man die Grundrechte entziehen!
1Marc26. Mai 2025
Solche Leute haben hier nichts zu suchen.