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: Das BVerfG hat in einer konkreten Sache infrage gestellt, ob die EU die entsprechenden Kompetenzen hat und damit der EuGH, darüber zu urteilen. Es hat niemals infrage gestellt, dass der EuGH grundsätzlich dort urteilen darf, wo diese Kompetenzen an die EU abgegeben worden sind. Das ist auch nicht ohne, aber m.E. einige Regale tiefer anzusiedeln.