Brüssel (dts) - Nach den vom EuGH verhängten Strafzahlungen gegen Polen hat die EVP-Abgeordnete im EU-Parlament Lena Düpont vor der möglichen Gefahr eines "Polexits" gewarnt. "Ich glaube, die Gefahr ist real - nicht, weil es tatsächlich jemand fordern würde, oder zur Kommunikationsstrategie der ...

Kommentare

(10) jub-jub · 28. Oktober 2021
Im Grunde ist die Mitgliedschaft Polens von Anfang an ungültig und Polen sollte rückwirkend aus der EU ausgeschlossen werden und alle jemals erhaltenen EU-Zahlungen zurückzahlen müssen. Wenn sie das nicht wollen, muß Polen das EU-Recht voll anerkennen und über die polnische Verfassung stellen.
(9) AS1 · 28. Oktober 2021
@8 "Unser Bundesverfassungsgericht hat übrigens gegen die Wünsche der Bundesregierung entschieden". Hihi. Stimmt, ist wohl Teil der Jobbeschreibung. Der Unterschied, den Du reklamierst, den sehe ich allerdings genauso.
(8) Sonnenwende · 28. Oktober 2021
@6 ,7 Unser Bundesverfassungsgericht hat übrigens gegen die Wünsche der Bundesregierung entschieden – hingegen sind die Änderungen in der polnischen Justiz so, dass die Regierung mehr Einfluss nimmt. Ich sehe da doch einen deutlichen Unterschied. @4 Die Anerkennung des EuGH gehört zum Vertragswerk der europäischen Union, das auch von Polen unterschrieben wurde. Insofern begeht Polen Vertragsbruch.
(7) AS1 · 28. Oktober 2021
@6 Auch da gebe ich Dir recht. Was ich damit sagen will: gerade die Deutschen sollten in diesem speziellen Fall vielleicht mal etwas weniger laut ihre Empörung kundtun. Das schließt natürlich berechtigte Kritik nicht aus.
(6) tastenkoenig · 28. Oktober 2021
@5 : Das BVerfG hat in einer konkreten Sache infrage gestellt, ob die EU die entsprechenden Kompetenzen hat und damit der EuGH, darüber zu urteilen. Es hat niemals infrage gestellt, dass der EuGH grundsätzlich dort urteilen darf, wo diese Kompetenzen an die EU abgegeben worden sind. Das ist auch nicht ohne, aber m.E. einige Regale tiefer anzusiedeln.
(5) AS1 · 28. Oktober 2021
@4 Ich gebe Dir grundsätzlich recht, darf aber daran erinnern, dass auch unser BVerfG mit der Gerichtsbarkeit des EuGH und überhaupt der europäischen Rechtsetzung ab und an fremdelt...
(4) tastenkoenig · 28. Oktober 2021
Wenn Polen dabei bleibt, die Gerichtsbarkeit des EuGH grundsätzlich nicht anzuerkennen, dann fehlt irgendwann schlicht und ergreifend die gemeinsame Grundlage für die Mitgliedschaft. Das kann schnell eine gefährliche Dynamik annehmen.
(3) Marc · 28. Oktober 2021
Ich sehe jetzt nicht DIE große Gefahr...das würde Polen nämlich extremst schaden (finanziell).
(2) tibi38 · 28. Oktober 2021
wissen die denn nicht, das Demos oft extern angezettelt sind
(1) Wasweissdennich · 28. Oktober 2021
ich glaube die ist da auf einer ganz heissen Spur
 
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