Bremen (dts) - Der von vielen erhoffte Konzertsommer droht hierzulande auszufallen. Open-Air-Formate dürften "maximal sehr vereinzelt" stattfinden, sagte Klaus-Peter Schulenberg, Chef der Veranstaltungsagentur Eventim, dem "Spiegel" in der neuen Ausgabe. "Veranstaltungen in Hallen sehe ich nicht vor […] mehr

Kommentare

18thrasea09. Juni 2021
@6 Gut, dass Gerichte das anders sehen :-Þ "Wenn eine Veranstaltung erfolgreich über die Bühne geht, streicht der Tickethändler bei Verkauf auf Provisionsbasis die Kommission allein ein. Daher sollte der Händler auf der anderen Seite auch das entsprechende Risiko allein tragen [...] Ein zweiter Punkt: Die Höhe der Vorverkaufsgebühr ging aus den Ticketpreisen vielfach gar nicht hervor. Das rügte das Gericht als intransparent." <link>
17Wasweissdennich19. März 2021
@16 klar müssen sie Angst haben das Kunden nicht mehr kommen, so wie vielleicht Lieferando von vielen aktiv vermieden wird kann Eventim das genauso schnell passieren, letztendlich ist Ticketverkauf ein zu einfaches Geschäft als das man sich da auf einen Burggraben verlassen könnte
16thrasea19. März 2021
Eventim ist ein schwarzes Schaf. Die sind ganz toll im Erfinden von Gebühren. Nicht umsonst hat der BGH schon bei zwei Klauseln gegen Eventim entschieden (Premiumversand und print@home). Zum aktuellen Gebaren läuft eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Eventim. @15 Das ist doch Teil des Problems: Eventim braucht keine Angst haben, dass Kunden nicht mehr kommen. Die haben doch quasi ein Monopol. Und mit der Politik haben sie sich auch sehr gut gestellt (Sponsoring?)
15Wasweissdennich19. März 2021
@14 als "besser" sehe ich das nicht, ich weiß nur das zufriedene Kunden wieder kommen und ich habe da eben immer die langfristige Perspektive und da geht der langfristige Erfolg oft über den kurzfristigen finanziellen Vorteil (wir sind bei Klamm und Lukas hat den gleichen Fehler gemacht :O)
14Marc19. März 2021
@13 Na, wenigstens können wir Konsens darüber, dass Du wohl ein besserer Kartenverkäufer wärst als Eventim ;)
13Wasweissdennich19. März 2021
@12 klar haben sie gegenüber Dir eine Leistung gebracht, eben den Kartenverkauf und das Du sie nicht nutzen kannst ist doch erstmal Dein Problem und nicht Ihres und sie haben ja auch kein Verschulden - aus Kulanz würde ich es als Ticketverkäufer aber trotzdem das Geld zu 100 Prozent zurück erstatten, aber eben nur um kulant zu sein
12Marc19. März 2021
...Eventim mir gegenüber auch keine Leistung erbracht. Defacto haben sie mir 55€ zurückzuzahlen (oder wie vereinbart einen Gutschein in voller Höhe zu geben). Das Geschäftsrisiko auf den Kunden abwälzen...ganz miese Masche.
11Marc19. März 2021
@9 / @10 OK, versuchen wir es mal anders: Eventim verkauft mir etwas, woran ich nicht teilnehmen kann. Niemand verpflichtet Eventim mir die Karten zu verkaufen. Aber sie hauen natürlich ihre ganzen erfundenen Gebühren drauf und haben ja auch etwas davon ;) Die Karte kostet 50€, dann schlägt Eventim noch 5€ drauf und verkauft mir die Karte für 55€. Ich habe die Karte aber natürlich nur für 55€ gekauft, weil ich davon ausging sie auch nutzen zu können. Da ich sie nicht nutzen kann, hat...
10Wasweissdennich19. März 2021
Gerät geht kaputt ist eben auch etwas völlig anderes als Behörden verbieten Konzerte
9Wasweissdennich19. März 2021
@8 das Beispiel hat halt nichts mit dem Fall zu tun, Eventim ist Vermittler/Kartenverkäufer und hat seine Dienstleistung erbracht, wenn nun die Konzerte auf behördliche Anweisung nicht stattfinden hat Eventim eben trotzdem seine Dienstleistung erfüllt und wenn nun der Verbraucher sein Geld trotzdem voll zurück bekäme wäre er schon erheblich besser gestellt als der Vermittler der zu 100 Prozent auf seinem Aufwand sitzen bliebe- wäre ja nicht unüblich bei uns, aber selbstverständlich ist das nicht
8Marc19. März 2021
@6 meinst Du das jetzt polemisch? Im Nachhinein Gebühren erfinden...ganz großes Kino... Ein Beispiel für Dich: ich kaufe einen Fernseher und eine dazugehörige Wandhalterung. Nach einem Jahr geht der Fernseher kaputt, es gibt kein Ersatzgerät mehr und so muss ich den Fernseher also zurückgeben...selbstverständ lich kann ich dann auch die Halterung zurückgeben, und diese Halterung ist m.E. vergleichbar mit einer Bearbeitungsgebühr.
6Wasweissdennich19. März 2021
@2 die haben doch ihren Teil der Leistung erbracht und der heißt Ticketverkauf, dafür das die Konzerte nicht stattfinden können sie nun genauso wenig wie der Verbraucher
5Marc19. März 2021
@3 Das mag für einen ganz kleinen Teil von Veranstaltungen funktionieren...aber Dank diverser Geschäfte von Eventim haben die auf viele "Events" quasi ein Monopol. Ich würde mir wünschen, dass sich die nächsten Jahre so viele Menschen an den Beschiss erinnern, dass Eventim so einen Scheiß nicht noch einmal macht/machen kann.
4testuser11219. März 2021
Eventim soll hier in Dortmund Impftermine für die 2 Priorisierungsgruppe machen, kriegen es aber aufgrund "Softwareproblemen" nicht auf die Reihe. Und sich dann noch über das schlechte Impfmanagement beschweren..
35t3ff3n19. März 2021
@1 @2 deswegen kaufe ich Tickets entweder beim Künstler direkt oder an der Abendkasse :)
2Marc19. März 2021
@1 Eventim macht es doch noch viel besser: die zahlen das Geld tatsächlich wieder aus...leider aber nur einen Teil davon, denn eine Bearbeitungsgebühr für eine nicht erbrachte Leistung gegenüber dem Kunden wird dann schön einbehalten. DRECKSLADEN!
1RicoGustavson19. März 2021
Ist doch egal, Hauptsache die Herde/Meute kauft Tickets, die anschließend wegen Lockdown in Gutscheine getauscht werden und dann .........