Karlsruhe (dpa) - Äußerungen zur Mutterrolle im Dritten Reich rückten die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman ins Zwielicht. Alles nur ein Missverständnis? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein. Herman hatte gegen einen Bericht im «Hamburger Abendblatt» geklagt, weil sie sich darin falsch ...

Kommentare

(3) ExBW · 21. Juni 2011
@1: Sie hat in der Sache Recht? Ganz offensichtlich hast du nicht einmal verstanden, weshalb E.H. überhaupt vor Gericht gezogen ist. Sie hatte nach ihren umstrittenen Äußerungen behauptet, man hätte sie falsch zitiert. Und das war nun mal nicht der Fall. Was du da von fehlender Gerechtigkeit im Rechtsstaat faselst, entbehrt also vollkommen jeglicher Grundlage.
(2) i-ben-i · 21. Juni 2011
da geb ich meinem vorschreiber recht. und nun hockt sie beim kopp verlag...
(1) luke66 · 21. Juni 2011
Sie hat in der Sache recht, wird aber im Rechtsstaat nie Recht bekommen, weil es nicht mehr um Gerechtigkeit geht
 
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