
Straßburg (dts) - Die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut gerügt worden. Wie die Straßburger Richter am Donnerstag urteilten, sei die Sicherungsverwahrung ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der
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