Luxemburg (dpa) - Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie «Pflanzenkäse» oder «Tofubutter» verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» Produkten ...

Kommentare

(6) crochunter · 15. Juni 2017
@5 Ging ja um die Begrifflichkeiten. Was mit Kokosmilch und Fruchtfleisch etc. passiert, würde mich mal interessieren.
(5) Wasweissdennich · 14. Juni 2017
@2 heißt dann eben Brühwurstpastete @4 das ist doch das Gleiche
(4) crochunter · 14. Juni 2017
@2 Oder Fleischkäse^^
(3) DJBB · 14. Juni 2017
@2 gute frage! darf absofort nur noch Fleischersatz mitnamenderaMilcherzeugnisse erinnert genannt werden
(2) Irgendware · 14. Juni 2017
Und wie ist das mit Leberkäse? :D
(1) nonam · 14. Juni 2017
find ich richtig so!
 
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