Luxemburg (dpa) - Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie «Pflanzenkäse» oder «Tofubutter» verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch» ...

Kommentare

(16) crochunter · 14. Juni 2017
Welches der Produkte, das nicht aus dem Euter einer Kuh stammt, darf in Zukunft nicht mehr so heißen, weil es nicht aus dem Euter einer Kuh stammt? A) Tofubutter b) Fleischkäse c) Kokosmilch. d) Leberkäse ? Ach das Urteil heute find ich wieder mal zu herrlich. Warscheinlich weil ich mir des Problems nicht bewusst bin. Aber die umstrittene Produktbezeichnung war doch eindeutig oder nicht?
(15) Eidechse · 14. Juni 2017
Ich sage dazu nur: Pinke Einhorn Bratwurst..,
(14) 2fastHunter · 14. Juni 2017
@13: Ziegenmilch kommt nicht aus einem Kuh-Euter, darf also nicht unter der Bezeichnung "Milch" verkauft werden. Das verbietet aber nicht das Tragen der Bezeichnung "Milch" im Namen. Das will nicht ich aussagen, sondern das besagt die von Dir zitierte Textstelle, die Dich scheinbar so sehr verwirrt.
(13) Hannah · 14. Juni 2017
@12: Also sind die Kunden in der Lage, zwischen Milch und Ziegenmilch zu unterscheiden, richtig? Aber bei Sojamilch sind sie dann überfordert, deshalb muss der Begriff verboten werden. Willst du das ausdrücken?
(12) 2fastHunter · 14. Juni 2017
@11: Nein, es darf nur nicht als "Milch 3,5% Fett" verkauft werden, sondern muss explizit als Ziegenmilch gekennzeichnet sein. Du darfst jetzt gerne aufhören darin zu lesen, wenn Du den Inhalt nicht korrekt verstehst :D
(11) Hannah · 14. Juni 2017
<link> Zitat: [ In der relevanten EU-Verordnung steht, dass der Ausdruck "Milch" ausschließlich für dasjenige Erzeugnis verwendet werden darf, welches durch Melken von Kühen gewonnen wird. ] Es gibt also eine EU-Verordnung, die den Begriff Ziegenmilch verbietet? Weil ist ja nicht von der Kuh? Da kommt man aus dem Kopfschütteln echt nicht mehr raus.
(10) 2fastHunter · 14. Juni 2017
@9: Darum ging es mir gar nicht, sondern um Deinen Denkfehler in Kommentar @5.
(9) Hannah · 14. Juni 2017
@7: Du meinst sicher auch die Nudelsuppe mit quasi ohne Fleisch. Auf der Verpackung steht "Hühnersuppe", der reale Anteil ist dann 1%. Das ist natürlich keine Kundenverarsche. Aber Sojajoghurt schon. @8: Wo ziehen wir die Grenze? Quark, Joghurt, Kefir, Sahne, Butter, Rahm. Es gibt so viele Begriffe, die schon lange nicht mehr nur für tierische Produkte benutzt werden. All das soll nun verboten sein? Ein letztes Aufbäumen der "Milchindustrie", aber das wird auch nichts nützen. Nicht auf Dauer.
(8) 2fastHunter · 14. Juni 2017
@5: "weiterverarbeitete Produkte" sagt doch schon, dass ihr Ausgangsmaterial aus dem Euter stammt und nicht das Produkt selbst. So schwer ist das nun auch wieder nicht ;)
(7) ReneBerlin1 · 14. Juni 2017
Dann darf Fleischsalat (mit ohne Fleisch) auch nicht mehr so heißen, genauso wie die ganzen nachgemachten Wurstsorten wo keine "normalen" Zutaten mehr drin sind !!!! usw. usw. usw.
(6) dedd1 · 14. Juni 2017
Endlich mal ein vernünftiges EuGH-Urteil.
(5) Hannah · 14. Juni 2017
[ wonach die Bezeichnung «Milch» Produkten vorbehalten ist, die aus dem Euter von Tieren gewonnen werden.Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie «Rahm», «Sahne», «Butter», «Käse» oder «Joghurt» ]... Richtig, denn aus den Eutern kommen Quark, Joghurt und Käse. Was für eine Farce.
(4) Hannah · 14. Juni 2017
Zitat [Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie «Rahm», «Sahne», «Butter», «Käse» oder «Joghurt». ] ... Aha. Und ich dachte, das hervorstechende Merkmal von Joghurt seien die Joghurtkulturen. So kann man sich irren. Also keine Erdnussbutter und kein Sojajoghurt mehr, um die armen Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Wie nennen wir eigentlich jetzt die Kokosmilch? Meine Vermutung: dieses Urteil wird nicht lange Bestand haben.
(3) 2fastHunter · 14. Juni 2017
Die böse EU entscheidet nur gegen den Bürger. Hier ist wiedermal ein Paradebeispiel dafür ;D Für gesunde Ernährung reicht es nicht, wenn man "vegetarische Leberwurst" kauft. Man muss etwas umdenken und wird schnell entdecken, dass man kein Tofu-Steak braucht, um sich gesünder zu ernähren. Aber der werbeerzogene Käufer ist ja nicht mehr mündig genug, um selbst Entscheidungen zu treffen.
(2) Tommys · 14. Juni 2017
Phantasievoll zusammen geschüttete Produkte mit künstlichen Aromen können nicht einfach heißen wie sie schmecken, was nicht drin ist darf auch nicht als etwas benannt sein nachdem es eventuell schmeckt. allerdings sind Mogelpackungen ja recht verbreitet. Man kennt sie besonders auch in der Politik. Ansonsten..... Bin derselben Ansicht wie @1
(1) k380748 · 14. Juni 2017
richtischhhh - dann aber auch keine Leberwurst wo kein Tier drin ist
 
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