Luxemburg (dpa) - Starkes Übergewicht kann nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht ...

Kommentare

(4) TILK · 19. Dezember 2014
@3: Selbstverständlich können sich Raucher eine Behinderung attestieren lassen, sobald sie entsprechende Beschwerden haben... :O - Und ich habe bewusst 'absichtlich' gesagt. Raucher wollen sich nicht selbst schaden, Raucher wollen rauchen und reden sich ein, dass das schon ok oder gar nicht so schlimm ist. Aber sie rauchen eben nicht um 'das Ziel', Lungenkrebs, zu erreichen.
(3) k491 · 19. Dezember 2014
@2 Ich nehme mal Bezug auf Deinen letzten Satz, wie passen Raucher denn zu Deiner Aussage? Sind die alle psychisch krank? Die fügen sich selbst physischen Schaden zu, können sich deswegen aber keine Behinderung attestieren lassen.
(2) TILK · 19. Dezember 2014
Das widerspräche Grundlegend unseren Gesetzen, denn dann müsste ja bei jedem Unfall erstmal geschaut werden, wer sich falsch verhalten hat und demzufolge 'echt Behindert' oder 'unecht Behindert' ist. - Kein psychisch gesunder Mensch schadet sich absichtlich selbst.
(1) k491 · 18. Dezember 2014
Ach Du meine Güte, ich glaube es ja nicht. Natürlich ist Fettleibigkeit eine Behinderung, schließlich behindert es die Menschen in ihrem Alltag, auch wenn viele dies abstreiten da sie sich ja angeblich so wohl fühlen. Als wirkliche Behinderung anerkennen würde ich es allerdings nur, wenn der/die Betroffene daran kein Verschulden hat. Ich persönlich denke, wer aufgrund seiner bewußt falschen Ernährung an Übergewicht leidet, muß dann auch die Konsequenzen tragen können - und zwar im doppelten Sinn
 
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