
Der Europäische Gerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil zur Verwendung personenbezogener Daten durch Unternehmen gefällt, das den Grundsatz der "Datenminimierung" aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) untermauert. Die Richter entschieden, dass es nicht rechtens sei, sämtliche
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