Luxemburg - Die Pflicht zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die Herstellung gefälschter Personalausweise und ...

Kommentare

(2) tchipmunk · 21. März um 13:40
vor allem bekommt damit die Polizei endlich eine vollständige Fingerabdruck-Kartei aller Bürger...
(1) Moritzo · 21. März um 10:17
Ich finde die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken gut.
 
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