Luxemburg - Die Pflicht zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Die Herstellung gefälschter Personalausweise und ...