Luxemburg - Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres kündigen, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Anforderung, nicht aus der Kirche auszutreten, "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei, entschied […] mehr

Kommentare

2deBlocki17. März um 10:54
Wenn die Kirchenzugehörigkeit Teil der Stellenbeschreibung war, kann ich eine Kündigung nachvollziehen. Bei Arbeitsgebern, die auch nicht-kirchliche Mitarbeiter beschäftigen, sollte ein Austritt kein Kündigungsgrund sein.
1Shanica17. März um 10:10
Wäre ja noch schöner...