
Luxemburg - Eine katholische Einrichtung kann einem Mitarbeiter nicht ohne Weiteres kündigen, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Anforderung, nicht aus der Kirche auszutreten, "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" sei, entschied
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