
Luxemburg (dpa) - Firmen dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz nach zwei aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Das urteilte der Europäische Gerichtshof in
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