Luxemburg (dpa) - Firmen dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz nach zwei aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verbieten. Voraussetzung ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind und dass es gute Gründe gibt. Das urteilte der Europäische Gerichtshof in […] mehr

Kommentare

1Redigel14. März 2017
Da haben die Klöster aber nochmal Glück gehabt... weder das Kreuz muss ab, noch das Kopftuch der Nonne runter.