In einer entscheidenden Wendung hat der Europäische Gerichtshof den Beschluss der Europäischen Kommission zur Genehmigung ungarischer Staatshilfen für den Ausbau des Kernkraftwerks Paks II für nichtig erklärt. Die Kommission hat nach Ansicht der Luxemburger Richter ihre Sorgfaltspflicht verletzt, […] mehr

Kommentare

2HmHm11. September 2025
Ungarn sollte von seinem Diktator gefragt werden, ob es ihm folgen will..
1oells11. September 2025
Ungarn sollte vielleicht mal überlegen, ob es in der EU noch richtig aufgehoben ist.