
In einer entscheidenden Wendung hat der Europäische Gerichtshof den Beschluss der Europäischen Kommission zur Genehmigung ungarischer Staatshilfen für den Ausbau des Kernkraftwerks Paks II für nichtig erklärt. Die Kommission hat nach Ansicht der Luxemburger Richter ihre Sorgfaltspflicht verletzt,
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