Luxemburg - Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann als "außergewöhnlicher Umstand" gelten, der ein Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag ...

Kommentare

(1) Stoer · 16. Oktober 2025
Was war denn das für ein geistiger Tiefflieger,der da klagte? Ein Blitzschlag kann sehr wohl Schäden am Flugzeug erzeugen...das ist auch der Grund für eine Sicherheitsüberprüfung...es werden umfangreiche Systemcheck aller Elektronik und Elektrik Systemen durchgeführt...
 
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