
Luxemburg - Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann als "außergewöhnlicher Umstand" gelten, der ein Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung befreien kann. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag ...