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8 Absolut, @
7 ist genau so ein Kandidat, dem nicht klar ist, dass, wie ich in Nr. 5 erwähnte, es hier um die Einreise für einen max. dreimonatigen Aufenthalt ohne Arbeitsgenehmigung ist. Interessant auch, dass @
7 nicht weiß, dass das mit der Sprache bereits so gemacht wird. Man lernt von komischen Deutsch-Lehrern im Ausland komisches Deutsch, besteht die Prüfung, und kann sich hier trotzdem nicht verständigen. Außer die EU-Mitglieder und z.B. Israelis oder Chilenen, die dürfen auch hier lernen.