Luxemburg (dpa) - Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erhöht mit einem Urteil die Hürden für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten für beschleunigte Asylverfahren. Die EU-Länder dürfen solche Listen nur selbst erstellen, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzung offenlegen. Zudem gilt ...

Kommentare

(5) thrasea · 01. August 2025
@4 Nichts davon steht in der Meldung.
(3) tastenkoenig · 01. August 2025
Ja, läuft so mittel für Dobrindt …
(2) thrasea · 01. August 2025
Das wird spannend. Da es um die Definition sicherer Herkunftsstaaten geht, wird das Urteil auch Relevanz für Deutschland haben. Schwarz-Rot hat sich nämlich in den Koalitionsvertrag geschrieben, für die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten das Verfahren nach GG Art. 16a (Gesetz mit Zustimmungspflicht durch den Bundesrat) zu umgehen und die sicheren Herkunftsstaaten zukünftig per Rechtsverordnung festzulegen. Das dürfen wir Dobrindt nicht durchgehen lassen, ebenso wenig wie Italien.
(1) Pontius · 01. August 2025
Ob Italien mal einen Prozess zu Albanien vor dem EuGH gewinnen wird?
 
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