
Luxemburg (dpa) - Bei überfüllten Asylbewerberheimen muss der Staat für anderweitige Unterkunft sorgen - notfalls auch auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Wenn Asylbewerber vom Sozialamt Geld für die Unterbringungen erhalten, müsse dieser Betrag
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