
Die Europäische Kommission signalisiert Agrarwirtschaftlern Entgegenkommen: In einer Reform der Umweltauflagen sollen Landwirte temporär von der Vorgabe befreit werden, vier Prozent ihres Ackerlandes brachzulegen oder anderweitig umweltförderlich zu nutzen. Dies umfasst beispielsweise Hecken, die
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