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Möglich ist das, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags. Bei schwerwiegenden und anhaltenden Verletzungen der Grundwerte (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit) nach Art. 2 oder Gefährdung der EU können dem betroffenen Mitgliedstaat im Rat bestimmte Rechte, einschließlich des Stimmrechts, entzogen werden. Dies erfordert jedoch Einstimmigkeit der anderen Staaten (ohne den betroffenen Staat). Und da Slowenien auch damit gedroht hat ... Ich denke, der Weg den Antonio Costa eingeschlagen hat ist besser.