Berlin (dts) - Die EU-Kommission lehnt eine Kopplung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten des Landes, in dem die Kinder von den Eltern getrennt aufwachsen, ab. "Wir sollten ganz klar sein: Es geht um Menschen, die arbeiten und dieselben Beiträge und Steuern zahlen wie alle anderen. Warum ...