Brüssel (dpa) - Wegen der mutmaßlichen Diskriminierung von nicht heterosexuellen Menschen leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Ungarn und Polen ein. Die Gleichheit und die Achtung der Würde und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, teilte die Behörde in Brüssel mit. Die ...

Kommentare

(2) k293295 · 15. Juli 2021
@1: "Mutmaßlich" ist eine rechtliche Spitzfindigkeit, damit Journalisten nicht angezeigt oder verklagt werden können, weil sie eine Tatsache behaupten, die noch nicht eingetreten ist. Selbst wg. Mordes Angeklagte nennt man "mutmaßliche(r) Mörder(in)" bis zum Urteil. Ansonsten hast Du natürlich völlig Recht: Polen & Ungarn wollen sich nicht an die EU-Spielregeln halten, aber EU-Gelder abgreifen. Aber wer standig foulspielt, fliegt irgendwann vom Platz.
(1) Wawa666 · 15. Juli 2021
Was für ein Text... "mutmaßliche Diskriminierung"? Wenn homosexuelle Jugendliche sich nicht über ihre eigene sexuelle Orientierung informieren dürfen, ist das nicht nur eine mutmaßliche Diskriminierung. "Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind" - es geht um Minderjährige, also auch 17-Jährige, nicht Kinder. Und natürlich hat die EU was dazu zu sagen, denn das verstößt gegen EU-Recht, dem Ungarn bei Beitritt zugestimmt hat.
 
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