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: diese Kräutermischungen sind zwar "legal" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, können dennoch - wie in diesem Fall - toxisch sein. Die Verabreichung giftiger Stoffe unter Inkaufnahme des Todes kann als Mord ausgelegt werden. Der Verkauf dieser Mischung wäre dann Beihilfe. Daher die Festnahme. Mal sehen, was der Richter dazu sagt - der muss es bewerten. Gefährliche Körperverletzung ist es auf jeden Fall.