Karlsruhe (dpa) - Bundesweit klagen Restaurants, Hotels, Kinos und Fitnessstudios gegen den Teil-Lockdown im November - jetzt hat sich erstmals das Bundesverfassungsgericht zu den angeordneten Schließungen geäußert. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag eines bayerischen Filmtheaters mit ...

Kommentare

(5) Volker40 · 14. November 2020
Im Gegensatz zu einigen Verwaltungsgerichten sieht man in Karlsruhe offenbar noch zusammenhänge.
(4) lenar · 13. November 2020
Theoretisch müßten ja nächste Woche die Zahlen deutlich sinken, aber ich glaube das die erst noch steigen werden. Weil zu viele gar nicht merh erfasst werden, dadurch das vielerorts nicht mehr Nachverfolgt werden kann. Kann man nur hoffen, dass genügend Pflegepersonal vorhanden sein wird.
(3) Pontius · 12. November 2020
@1 Vor allem mit dem Argument des teilweisen Umsatzausgleich durch den Bund ist eine Benachteiligung deutlich geringer als beim ersten Lockdown im Frühjahr.
(2) lenar · 12. November 2020
Die Maskenverweigerer Interessiert das doch nicht, die sehen immer nur das was sie wollen. Wenn sich alle an die Regeln gehalten hätten, dann hätte es vermutlich den Lockdown nciht gegeben, aber es gab ja genügend die eben ohne Maske feierten, große Hochzeiten, Demos ohne Abstand...Zwar sollen die zahlen abflachen, aber da wird gar nciht berücksichtigt, das inziwschen kaum noch nachverfolgt werden kann. Ich denke die zahl wäre dann viel viel höher und wird es auch noch in den nächsten Tagen sein
(1) RicoGustavson · 12. November 2020
... Hier überwiegt für die Richter klar «das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit». ... das sollten sich alle Maskenverweigerer und Abstandsignoranten mal zu Herzen nehmen! Karlsruhe sei Dank!
 
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