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4: Gerade im Bereich Verfassungsrecht sehe ich das als problematisch an. Der Vorwurf, für den Staat DDR gearbeitet zu haben, hätte bei Ex-DDR-Juristen quasi auf der Hand gelegen. Es gab ja nach dem 2. Weltkrieg auch Richter auf allen Ebenen, die schon im Dritten Reich gerichtet haben, was auch Kritik nach sich zog. Leider haben Diktaturen die Unart, Kompenz gegen sich nicht zu dulden. Aber ja, wie ich schon sagte: kommt ein bisschen spät.