Berlin (dpa) - Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen fallen erste bundesweite Schutzauflagen in Deutschland weg. So werden fürs Zugfahren mit der Deutschen Bahn von heute an keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr benötigt, wie das Infektionsschutzgesetz nunmehr festlegt. […] mehr

Kommentare

34AS121. März 2022
Offensichtlich kann ich ja schon mal anfangen mit dem Formulieren: <link>
33thrasea21. März 2022
Nachtrag zu @30: Ich wollte @29 noch einen Link geben, wo man die alte und neue Fassung des IfSG nebeneinander sieht. <link> @32 Leider richtig. Die Voraussetzung für die Feststellung eines Hotspots "auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht" ist so undefiniert, dass sicher viele Klagen erfolgreich sein werden.
32AS121. März 2022
@31 Tja, und dann noch die Normenkontrollverfahren, die freiheitsliebende Bürger natürlich sofort beantragen werden...
31thrasea21. März 2022
@29 Dass die Einbindung der Länderparlamente unkompliziert ist, sehe ich gar nicht. Die Landtage müssen bei jeder Feststellung eines Hotspots entscheiden. Wie schnell sich die Lage auf Städte- oder Landkreisebene ändern kann, haben wir in der Vergangenheit doch erlebt. Im ganzen April tagt der Landtag Baden-Württemberg beispielsweise nur an zwei Tagen, am 6.4. und 7.4. Wie hoch ist die Hürde, im Zweifel eine Sondersitzung zu beantragen? Das ist doch das Gegenteil von unkompliziert und schnell.
30thrasea21. März 2022
@29 Glaube mir, ich mache mir sehr viele Gedanken, hinterfrage viel, und bin wohl wirklich nicht als Freund der Union bekannt. Wo ich Fundamental-Opposition und Populismus sehe, benenne ich das klar. Das solltest du von mir wissen. Wo man nun sieht, welche Instrumente nicht mehr einsetzbar sind? Im direkten Vergleich des Infektionsschutzgesetz vorher – nachher. Suche auf der rechten (neuen) Seite mal nach Kontaktbeschränkung. Wie gesagt, die Liste ist abschließend.
29Sonnenwende21. März 2022
@28 Und wo siehst du da jetzt, dass Instrumente nicht mehr einsetzbar sind? Ist doch alles vorhanden. Und aus meiner Sicht ist eine Handlungsweise über die Länderparlamente wesentlich schneller, unkomplizierter und auch individueller anpassbar, als wenn jedesmal der Bundestag für alle entscheiden soll (und Söder wieder macht was er will z.B.). Ich würde mir wünschen, dass du das Gemecker wohlgemerkt der CDU- oder CSU-geführten Länder etwas kritischer hinterfragen könntest.
28thrasea21. März 2022
Kontrolle von infektiösen Bedrohungen."
27thrasea21. März 2022
Das alles zusammen widerspricht klar der Empfehlung des extra von der Bundesregierung eingesetzten Expertenrats, hier noch einmal nachzulesen: <link> "Der ExpertInnenrat plädiert daher mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen. Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche
26thrasea21. März 2022
@25 Es steht im geänderten §28a IfSG, Absatz 8. Der Verweis von @AS1 war schon korrekt, nur seine Zusammenfassung und Interpretation nicht. <link> Das war doch auch einer der Gründe, warum die Länder so laut protestiert haben. Der andere Grund ist, dass mit zwingender Beteiligung der Länderparlamente und notwendiger Feststellung der drohenden Überlastung von Krankenhäusern die ggf. notwendige schnelle Reaktion nicht möglich ist.
25Sonnenwende21. März 2022
@24 woher hast du das? Ich hab da nämlich eine andere Information: dass das alles sehr wohl möglich ist, unter der Voraussetzung es gibt eine neue aggressives Variante oder eine Überbelastung der Krankenhäuser.
24thrasea21. März 2022
@22 Die Länder können zwar für Hotspots schärfere Regeln beschließen, aber eben nur solche, die im Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind. Damit ist nicht mehr alles möglich was bisher an Maßnahmen zur Verfügung stand und sich in verschiedenen Phasen der Pandemie bewährt hat. Als zwei ganz konkrete Beispiel können u.a. keine Kontaktbeschränkungen mehr und keine Schließungen von einzelnen Einrichtungen wie Discos mehr beschlossen werden.
23Sonnenwende21. März 2022
(2) neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können maximal bis zum 23. September in Kraft bleiben." Es wird also nur das, was der Bundestag bisher in seinen Sonderentscheidungen zum Infektionsschutzgesetz gemacht hat, in die Länderparlamente gegeben, was auch Sinn macht, denn die sind ja näher dran an den Hotspots wenn denn welche entstehen. Ich sehe nicht, wo das angeblich so viel komplizierter sein soll, wie Herr Wüst behauptet.
22Sonnenwende21. März 2022
@12 Hier: <link> kann man u.a. folgendes nachlesen: "Die Länderparlamente können für sogenannte Hotspots schärfere Vorschriften für die Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln und 2G- oder 3G-Nachweise beschließen. Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer Region oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens durch hohe Infektionszahlen. Die Auflagen, die nach der (2)
21AS121. März 2022
@20 Na sicher...wenn Du solche Abartigkeiten wie Ausgangssperren und Ähnliches natürlich auch mit einbeziehen willst. Hätte ich ja wissen müssen. Die in den letzten Monaten angewendeten Zwangsmassnahmen können nach wie vor verhängt werden, und die Länder werden das auch ganz sicher versuchen. Hoffentlich ohne Erfolg. Insofern hast Du natürlich recht. Die Länder tun aber so, als hätte man Ihnen ihre Machtspielzeuge ganz weggenommen. Das ist nicht der Fall.
20thrasea21. März 2022
@18 Ich empfehle dir ein eingehenderes Studium des § 28a, deine Aussagen dazu sind nämlich nicht richtig. Der Teil "alle bisher geltenden Maßnahmen" ist falsch. Die Liste der möglichen Maßnahmen ist gegenüber der früheren Version definitiv eingeschränkt. Damit war mein Kommentar @12 doch korrekt.
19Dr_Feelgood_Jr21. März 2022
@17 Zu den VERKEHRSREGELN gehören beispielsweise auch Regeln für Fußgängerzonen und Gehwege. Muss ich dir nicht erklären, oder? Der Straßenverkehr ist übrigens auf deinen Mist gewachsen. Völlig absurde Argumentation deinerseits also.
18AS121. März 2022
@16 §28a Abs8 ermächtigt die Landesparlamente, alle bisher geltenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für eine Gebietskörperschaft anzuwenden.
17AS121. März 2022
@14 Ja, am Strassenverkehr muss man nicht teilnehmen. Am Leben schon. Wieder eine völlig absurde Antwort.
16thrasea21. März 2022
@13 Dann bitte ich um konkrete Angaben, welcher Teil meiner Aussage falsch ist und wie es korrekt ist. Ein pauschale "nicht richtig" ist so wenig hilfreich. @11 Dieser Kommentar demonstriert dein Cherry-Picking ja wieder perfekt. Natürlich sind die Themen vergleichbar. Oder nimm die Gurtpflicht contra Eigenverantwortung.
15Dr_Feelgood_Jr21. März 2022
@11 ...dieser kann man sich schließlich auch entziehen. Nicht.
14Dr_Feelgood_Jr21. März 2022
@11 Ich erinnere dich gerne nochmal an den Aufhänger: "Auch an dieser Stelle speziell für Dich zum 1001. Mal: Vernunft kann nie etwas mit staatlichen Zwangsmassnahmen zu tun haben". Vielleicht sollte ich künftiger kleinschrittiger antworten. DU behauptest ernsthaft, man könne sich dem Verkehr gleich welcher Art (die Reduzierung auf Straßenverkehr kam von dir) einfach so entziehen? Und deshalb sind Regeln dort okay? Ja, dann fordere ich ZURECHT auch Regeln fürs Zusammenleben in einer Pandemie.
13AS121. März 2022
@12 Deine Aussagen sind nicht richtig. Ich empfehle ein eingehendes Studium des neuen §28a IFSG.
12thrasea21. März 2022
@10 Hat Bayern denn irgendwelche Extra-Regeln? Nach Ablauf der Übergangsfrist am 2.4. können die Bundesländer doch nur noch solche zusätzlichen Maßnahmen für Hotspots beschließen, die im geänderten. Infektionsschutzgesetz explizit genannt werden. Da gehören bisher bekannte und effektive Maßnahmen wie flächendeckende Maskenpflicht in Innenräumen, 2/3G-Regeln etc. nicht mehr dazu. Wie soll Bayern das also können? Hast du dazu eine Quelle, die das gut beschreibt? Ich bin wirklich neugierig.
11AS121. März 2022
@8 Es ist völlig absurd, die Verkehrsregeln mit den Corona-Zwangsmassnahmen zu vergleichen. Der Strassenverkehr ist ein System, an dem ich teilnehmen kann oder nicht, wenn ich es tue, muss ich mich den dort geltenden Regeln unterwerfen. Den Unterschied zu den Corona-Massnahmen muss ich wohl nicht erklären. Und ich sage Dir gerne nochmal, dass das von mir dargelegte Staatsverständnis nichts mit Cherry-Picking zu tun hat - eher das Gegenteil.
10Sonnenwende21. März 2022
@8 ja, das sagt Wüst, hast du überprüft ob das wirklich stimmt? Für Bayern, da weiß ich es, trifft das nämlich nicht zu. Es ist auch nicht bei allen Bundesländern gleich… Aber interessant ist doch, dass ausgerechnet die CDU/CSU geführten Länder am meisten meckern, oder?
9Dr_Feelgood_Jr21. März 2022
@7 aber es ist "gut" zu wissen, dass wir hier jemand haben, der uns sagt, was vernünftig ist, und was nicht. Zumindest, wenn es um den Staat geht, der nur dann da zu sein hat, wenn es DIR genehm ist. Siehe Cherry-Picking gestern.
8Dr_Feelgood_Jr21. März 2022
@6 "Die Länder benötigten weiterhin Basismaßnahmen wie Abstand, Maske und Tests, unterstrich Wüst. Solche Auflagen müssten auch in kurzer Zeit verhängt werden können. Dies sei bei dem geplanten Gesetz nicht der Fall. Selbst für einfache Maßnahmen wie Abstand und Maskenpflicht seien die Hürden zu hoch"- @7 Speziell für dich: Wir können auch staatlich angeordnete Verkehrsregeln abschaffen, die ja deiner Definition nach dann auch nichts mit Vernunft zu tun haben dürften.
7AS120. März 2022
@4 Auch an dieser Stelle speziell für Dich zum 1001. Mal: Vernunft kann nie etwas mit staatlichen Zwangsmassnahmen zu tun haben. Übrigens hat @6 vollkommen recht. Die Länder haben alle Kompetenzen - es muss halt dann nur auch sauber umgesetzt werden, wovor die Damen und Herren wahrscheinlich wieder Manschetten haben, wie man so schön sagt. Ist halt auch schwierig, bei der beliebigen Datenlage drakonische Maßnahmen zu begründen. Aber da wird ihnen schon was einfallen.
6Sonnenwende20. März 2022
@4 sorry, aber der Artikel sagt gar nichts darüber aus, ob das so ist dass den Ländern Mittel genommen werden, das umzusetzen. Aus meiner Kenntnis der Gesetzeslage in Bayern ist das sehr wohl möglich. In Bayern sind aber nächstes Jahr Landtagswahlen - und Söders Chancen, wieder mit den FW zusammen regieren zu können sind nicht so gut. Wahrscheinlich muss er das nächste mal mit den Grünen oder der SPD regieren - das will er aber nicht. Und da will er keine "unangenehmen" Entscheidungen treffen.
5Polarlichter20. März 2022
Zumindestens die Maske innerhalb der vier Wände sollte verbleiben. Zumindestens mache ich es erstmal weiter so.
4Dr_Feelgood_Jr20. März 2022
Der Tag der Unvernunft fand diese Woche im Bundestag statt. Und wer hier wieder auf die neuen Kompetenzen der Bundesländer verweist ... Bitteschön, ein Beispiel: <link>
3DJBB20. März 2022
Tag der Unvernunft... Ja ne is klar
2Sonnenwende20. März 2022
"Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der «Bild am Sonntag»: «Statt Tag der Freiheit droht ein Tag der Unvernunft.»" Das ist falsch. Die Regelungen gehen jetzt in die Verantwortung der Bundesländer über. Es droht jetzt nur der Tag der Unvernunft von Bundesländern, die keine Verantwortung übernehmen wollen - insbesondere Bayern, scheint mir.
1darkshroxx20. März 2022
Da bin ich mal gespannt was passierr