
Düsseldorf, 29.10.2025 (lifePR) - Wer sich eine Girokarte erschwindelt und am Automaten Geld abhebt, begeht keinen Computerbetrug, eventuell aber einen Betrug am Karteninhaber. Ein Täter verwendet die Daten eines anderen nicht schon deshalb "unbefugt" im Sinne eines "Computerbetrugs", weil er dessen
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