Düsseldorf, 24.05.2024 (lifePR) - Wenn Reisende eine Flugverspätung von drei oder mehr Stunden hinnehmen müssen, haben sie laut Auskunft der ARAG Experten – je nach Länge der Flugstrecke – einen Entschädigungsanspruch nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Damit sollen sie für Ärgernisse ...