Wiesbaden (dpa) - Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist 2012 zum dritten Mal in Folge gestiegen. Rund 165 200 Menschen bezogen Ende des vergangenen Jahres Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - das waren 15 Prozent mehr als 2011. Der Staat gab etwa 1,1 Milliarden Euro für Unterbringung […] mehr

Kommentare

42fastHunter12. September 2013
@3 : Exakt! Denn: "..., in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Vielleicht nicht nur die Stellen raussuchen, die einem gefallen und die man zu seiner rechten Propagandahetze nutzen kann.
3Wolfman12. September 2013
@2 schon klar, dass mich da einer in die rechte Ecke drängen will... doch wer lesen kann, ist klar im Vorteil...oder einem anderen Drittstaat.. heißt es da. Aber ich helfe gerne weiter!
22fastHunter12. September 2013
@1 : Nicht jedes europäische Land gehört auch zur EU. Wenn der rechte Arm vom heben schon schmerzt, legt sich das wohl aufs Gehirn.
1Wolfman12. September 2013
Asylbewerber aus Europa? Art. 16a II GG ist da doch eindeutig... (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist... Also was soll der Mist? Ablehnen und ausweisen!