Berlin (dpa) - Erneut ist ein Häftling aus dem Berliner Strafvollzug geflohen - er täuschte die Bediensteten im Gefängnis Tegel mit einer Attrappe in seinem Bett. Das gab Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bekannt. Der Mann habe die Umrisse eines Körpers unter der Bettdecke aus Kleidung, […] mehr

Kommentare

4k29329508. Februar 2018
@3 : Danke, das hatte ich übersehen.
3thrasea08. Februar 2018
@2 Die Lösung steckt wohl im Satz davor: "Der Gefangene war zu mehreren Gefängnisstrafen verurteilt worden." Dann sitzt er im Moment eine kleinere Strafe ab, direkt gefolgt von der vierjährigen Haft für die räuberische Erpressung?
2k29329508. Februar 2018
Moment mal! <<Ein vierjährige Haft wegen räuberischer Erpressung sollte bis September 2022 dauern.>> (News-Zitat) Wenn ich von September 2022 vier Jahre zurückrechne, wäre der Haftbeginn im September 2018. Irgendwas stimmt da nicht.
1jub-jub08. Februar 2018
Wie kann es sein, daß das immer wieder möglich ist?