Kochel am See (dpa) - Zwei Männer lösen in der Silvesternacht einen großen Waldbrand am Jochberg in Oberbayern aus - nun wird gegen sie wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. «Man geht davon aus, dass die beiden Männer ein Lagerfeuer entzündet haben, welches außer Kontrolle geraten ist», […] mehr

Kommentare

5amitiger2403. Januar 2017
Nachdem es kein Signalfeuer war und Feuer im Wald verboten ist, dürfte es auf grobe Fahrlässigkeit hinauslaufen, was bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung (so er denn eine hat) ihn in Regreß nimmt.
4raptor23096102. Januar 2017
@1 : Es kommt ganz darauf an, was der zuständige Staatsanwalt sagt. Einerseits war es eine Notsituation - andererseits ist offenes Feuer im Wald verboten. Für eine Ausnahme lag eine ernsthafte Notlage eigentlich nicht vor, da beide mit dem Handy Kontakt zu den Rettungskräften hatten. Wäre Kontakt abgerissen sähe es anders aus - aber so hätten die Beiden den Heli auch mit dem Handy lotsen können. Mit dem ofenen Feuer haben sie sich und andere gefährdet.
3kiritiano01. Januar 2017
Für die Versicherung ist das ein gutes Argument mit frischem Beispiel aus dem Leben,, zum Abschluss einer solchen.
2kiritiano01. Januar 2017
@Q1 , hier denke ich ,dass dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung ist. So grobes Fehlverhalten ,kann ich nicht erkennen. Die würde greifen !
1Mehlwurmle01. Januar 2017
Muss er dann eigentlich den Löscheinsatz bezahlen oder ist der Folgeschaden durch seine Notsituation gedeckt?